Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schwarze Fliesenbau GmbH & Co. KG
Website-Version – Stand: März 2026

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Schwarze Fliesenbau GmbH & Co. KG und ihren Kunden. Sie gelten für Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) sowie Kaufverträge (§§ 433 ff. BGB).

§2 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage ist ausschließlich das schriftliche Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

§3 Leistungsumfang und Abrechnung

Zusatzleistungen und Änderungen werden als Nachträge gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

40 % der Auftragssumme sind bei Auftragserteilung fällig. Weitere Abschläge erfolgen gemäß Baufortschritt (§ 632a BGB). Die Schlussrechnung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

§5 Sicherheitsleistung (§ 650f BGB)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Sicherheit für die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

§6 Materialpreisänderung

Erhöhen sich Material- oder Energiekosten nach Vertragsschluss um mehr als 5 %, ist eine angemessene Preisanpassung zulässig.

§7 Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat die Baustelle baufrei zu übergeben sowie Strom und Wasser bereitzustellen. Unterbleibt eine Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen.

§8 Abnahme

Nach Fertigstellung wird die Abnahme verlangt. Erfolgt binnen 7 Werktagen keine Reaktion oder Nutzung, gilt die Leistung als abgenommen.

§9 Gewährleistung

Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (§ 634a BGB).

§10 Besondere Regelungen

Farb- und Strukturabweichungen sind materialtypisch. Silikonfugen sind Wartungsfugen. Naturstein weist natürliche Unterschiede auf.

§11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§12 Haftung

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftungsbegrenzung auf vorhersehbare Schäden.

§13 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

§14 Verbraucherstreitbeilegung

Die Schwarze Fliesenbau GmbH & Co. KG nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.